Kann ich ein Mobilheim als Erstwohnsitz anmelden und dauerhaft bewohnen? 

Kann ich ein Mobilheim als Erstwohnsitz anmelden und dauerhaft bewohnen? 
Antwort:

Grundsätzlich ja, sofern das Grundstück in einem Gebiet liegt, das laut Bebauungsplan (B-Plan) für dauerhaftes Wohnen zugelassen ist. Da unsere Mobilheime die bautechnischen Anforderungen an Gebäude zum dauerhaften Aufenthalt erfüllen, steht einer Anmeldung als Erstwohnsitz rechtlich nichts im Wege, sobald die Baugenehmigung für das jeweilige Grundstück vorliegt. Wir beraten Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen in Ihrer Region.